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Reitordnung
 
 
Reitordnung
§ 1
Die vom Vorstand festgelegten Unterrichtszeiten sind an der Bürotür veröffentlicht.
§ 2
Während des freien Reitbetriebes ist das Longieren verboten, wenn drei oder mehr Reiter in der Halle sind. Bei weniger Reitern müssen alle mit dem Longieren einverstanden sein. Grundsätzlich ist Longieren nur in der "Neuen Halle" erlaubt.
§ 3
Während der Voltigierstunden ist ein Reiten aus Sicherheitsgründen untersagt. (Ausnahme: ein Pferd longieren nach Absprache)
§ 4
Befinden sich Reiter in der Bahn und will jemand mit oder ohne Pferd die Bahn betreten oder verlassen, so ist vor dem Öffnen der Bandentür "Tür frei, bitte" zu rufen und die Antwort "Ist frei" abzuwarten.
§ 5
Das Auf- und Absitzen von Einzelreitern erfolgt entweder vor der Reitbahn oder auf der Mittellinie, aber nicht in der Stallgasse.
§ 6
Halten und Schrittreiten auf dem Hufschlag sind untersagt, wenn mehr als ein Reiter die Bahn benutzen. Der Abstand zum Hufschlag sollte in diesem Fall ca. 2m betragen.
§ 7
Sind mehr als 5 Reiter in der Bahn, wird sicherheitshalber auf einer Hand geritten. Ein erfahrener oder vom Reitlehrer bestimmter Reiter sagt dann alle fünf bis sieben Minuten "Handwechsel" an.
§ 8
Das Reiten auf "Ganzer Bahn" hat Vorrang vor allen anderen. "Gerade Linie" hat Vorrang vor "Gebogener Linie". Die "Linke Hand" hat den Hufschlag. Ansonsten gilt rechts vor links und man sollte nicht auf sein Recht beharren.
§ 9
Springen außerhalb der vorgesehenen Stunden ist nur nach Anordnung des Reitlehrers zulässig.
§ 10
Änderungen der Nutzungszeiten (Sondertraining, Voltigieren, usw.) sind rechtzeitig anzuzeigen.
§ 11
Außerhalb des Schulunterrichts werden Privatreitstunden vom Reitlehrer erteilt. Hierbei ist Rücksicht gegenüber anderen anwesenden Privatreitern zu üben.
§ 12
Die Sandbahn des Nordmarksportfeldes kann von allen benutzt werden. Es darf nur auf der Sandbahn geritten werden, und es muß ausschließlich der für das Überqueren der Rasenfläche vorgesehene Überweg benutzt werden. Das Bereiten aller Grünflächen neben und innerhalb der Sandbahn ist streng verboten. Bei Begegnungen mit anderen Reitern auf der Sandbahn ist Schritt zu reiten, um andere nicht zu gefährden. Auch wenn man nur auf der Sandbahn und nicht ins Gelände reitet, sollte das Pferd mit der gelben Nummer ausgerüstet sein, um unliebsame Auseinandersetzungen mit dem Platzwart zu vermeiden. Falls gleichzeitig der Hund bewegt werden soll, muß dieser an der Leine "mitgeführt" werden.
§ 13
Beim Reiten ins Gelände sollten die vorgesehenen Reitwege nicht verlassen werden.
Der Vorstand
Kiel, 01. Juli 2005
BOXEN
Ab sofort sind wieder Boxen frei!
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